Garantie
Brillen:
2 Jahre Qualitätsgarantie auf Fassungen und Gläser
3 Jahre Qualitätsgarantie auf RX-Entspiegelungen der Firma Optiswiss AG aus Basel (Hauptlieferant)
6 Monate Verträglichkeitsgarantie (Gleitsicht-, Nahkomfort- und Individual-Einstärkengläser)
Die Garantie verlängert sich nicht im Reparatur- oder Ersatzfall.
Kontaktlinsen:
2 Jahre - es gelten weiter die Bestimmungen der jeweiligen Kontaktlinsenhersteller.
Kosten und Selbstbehalt ausserhalb der Garantiezeit oder bei Eigenverschulden
Die Kosten für Reparaturen oder Ersatz bei Eigenverschulden trägt der/die BrillenträgerIn.
Die Kosten für Reparaturen nach der Garantiezeit trägt der/die BrillenträgerIn.
Wurde «Service Plus» abgeschlossen, gelten die Bedingungen dieses Servicevertrags. Diese können den entsprechenden Unterlagen entnommen werden.
Rückgaberecht/Umtausch von Brillenfassungen und Gläsern
Bereits in Auftrag gegebene Brillen sind personalisiert auf den/die TrägerIn und deshalb vom Umtausch bzw. einer Rückgabe ausgeschlossen.
Brillengläser können innerhalb der Verträglichkeitsgarantie nach Absprache mit einem/einer MitarbeiterIn umgetauscht werden.
Rückgaberecht/Umtausch von Kontaktlinsen
Geöffnete, beschädigte oder personalisierte Verkaufspackungen sowie ein halbes Jahr vor dem Ablaufdatum liegende Produkte sind vom Umtausch, respektive der Rückgabe, ausgeschlossen.
(Keine Rücknahme und kein Umtausch von Kontaktlinsenpflegemitteln aus Gründen der Produktesicherheit)
Nachbetreuung/Service
Brillen:
Zeitlich unbegrenzter und kostenloser Anpass- und Reinigungsservice (inkl. Ersatz von Verschleissteilen wie z.B. Nasenpads).
Gültig bei uns oder einem der über 100 Dynoptic-Partnern in der Schweiz.
2 Jahre kostenlose Brillenfassungs-Reparatur:
Gilt für alle bei Koppelmann AG gekauften Brillen ab Verkaufsdatum. Vorbehalten sind die Kosten von externen Reparaturen und Ersatzteilen.
Datenschutz
Die detaillierten Informationen zum Datenschutz sind wie folgt abrufbar: https://www.koppelmann.ch/date...
Zahlungskonditionen
30 Tage rein netto.
MwSt
Sämtliche Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand im Streitfall ist Liestal
Garantie
2 Jahre auf Hörgeräte, Zusatzgeräte und Zubehör ab Abgabedatum
3 Monate auf Otoplastiken, externe Hörer, Gehörschutz und Reparaturen
Die Garantie verlängert sich nicht im Reparaturfall.
Kosten und Selbstbehalt ausserhalb der Garantiezeit oder bei Eigenverschulden
Die Kosten für Reparaturen nach der Garantiezeit durch den Hersteller trägt der/die HörgeräteträgerIn.
Wurde «Service Plus für Hörgeräte» abgeschlossen, gelten die Bedingungen dieses Servicevertrags. Diese können den entsprechenden Unterlagen entnommen werden.
Rückgaberecht von Hörgeräten und Zubehör
Innerhalb der Hörgeräteanpassung können Hörgeräte und Zubehör zu den aufgeführten Bedingungen unter dem Punkt «Kosten bei Abbruch der Hörgeräteanpassung» zurückgegeben werden.
Bereits fakturierte und bezogene Hörgeräte und Zubehör können nicht mehr zurückgegeben werden.
Nachbetreuung
Beim Kauf der Hörgeräte kann ein Dienstleistungsangebot (Nachbetreuung) erworben werden.
Die inkludierten Dienstleistungen können den dazugehörigen Unterlagen entnommen werden.
Nicht bezogene Leistungen werden nicht zurückerstattet.
Hörgerätevergleich
Das Vergleichen von den in der Schweiz zugelassenen Hörgerätetypen ist im Preis der Anpassung inbegriffen.
Kosten bei Abbruch der Hörgeräteanpassung:
Bis 30 Tage kostenlos
Nach 30 Tagen CHF 300.00
Über 60 Tage CHF 900.00
Otoplastiken pro Seite CHF 140.00
Abweichungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Bei unseren Angeboten wie zum Beispiel dem AHV oder IV Komplettangebot oder dem Kombiangebot «Anpassung und Nachbetreuung» können die Bedingungen abweichen. Die dafür geltenden Bedingungen können den dafür vorgesehenen Unterlagen entnommen werden.
Datenschutz
Die detaillierten Informationen zum Datenschutz sind wie folgt abrufbar: https://www.koppelmann.ch/date...
Zahlungskonditionen
30 Tage rein netto.
MwSt
Sämtliche Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand im Streitfall ist Liestal